AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Auftragsabwicklung erfolgt ausschließlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Vertragsverhältnis kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Besondere Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Angebote sind freibleibend.
Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich Barzahlung. Firmen auf Rechnung innerhalb 7 Tage. Andere Zahlungsmöglichkeiten nur nach Vereinbarung.
Leistungen im Bereich Beschallung sind Individualleistungen. Der Veranstalter sorgt für das nötige Equipment zum Anschluss der Veranstaltungstechnik und Bedienplatz. Siehe dazu den technischen Anhang im Vertrag.
Der Veranstalter/ Promoter ist im Falle für die notwendige Abführung von Gebühren (z. Bsp.GEMA/ Deutschlandradio) verantwortlich. Bei Veranstaltungen sind dem DJ kostenlos Getränke zu gewähren, dauert diese über 4 Stunden an, ist auch Essen kostenfrei zu reichen. Der Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer den Backstagebereich nicht betreten und damit den Einsatz der Technik und die eigene Gesundheit gefährden. Der Veranstalter haftet für Schäden, welche dadurch entstehen.
Der Vertrag ist 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von jeder Vertragsseite ohne Begründung kündbar. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als abgeschlossen.Wird der Vertrag innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgekündigt, wird eine Stornorechnung in Höhe von 4 Stunden Gage zuzüglich der gültigen Mwst. fällig.
Beide Vertragspartner haften nicht in Fällen höherer Gewalt.
Im Falle von Uneinigkeiten gehen die Partner immer von einer gütlichen Einigung aus. Unlösbare Probleme führen zur Vertragsnichtigkeit, welche zu dokumentieren und zu unterzeichnen ist.
Der DJ verpflichtet sich, die Grenzen der Lärmschutzverordnung nach DIN 15905 Teil 5 einzuhalten. Für audiovisuelle Schäden und Nachfolgeschäden der Teilnehmer wird nicht gehaftet.
Blankenhain, den 01.04.2020